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Quelle:

Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 12.02.2008
Aktenzeichen: 4 K 1561/05 Z

Schlagzeile:

EuGH-Vorlagebeschluss: Zur zolltariflichen Einreihung von Apfelsaftkonzentrat mit einem Brixwert von 65,0 in den Jahren 2001 und 2002

Schlagworte:

Apfelsaftkonzentrat, Brixwert, EuGH-Vorlagebeschluss, Vorabentscheidungsersuchen, Vorlagebeschluss, Zoll

Wichtig f�r:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:



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