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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.11.2007
Aktenzeichen: X R 12/07

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2007
Aktenzeichen: 14 K 3073/06 E

Schlagzeile:

Schlagworte:

Altersfreibetrag, Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Freibetrag, Veräußerungsgewinn, Zeitpunkt

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Auch nach Neufassung durch das JStG 1996 kann der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG nur gewährt werden, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils vollendet hat


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