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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.05.2007
Aktenzeichen: IX R 7/07

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.11.2006
Aktenzeichen: 16 K 2763/05 E

Schlagzeile:

Schlagworte:

Einkünfteerzielungsabsicht, Finanzierungskonzept, Liebhaberei, Schuldzinsen, Totalüberschussprognose, Vermietung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar2:

Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer langfristigen Vermietung ausnahmsweise zu prüfen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert und somit Zinsen auflaufen lässt, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein deren Kompensation durch spätere positive Ergebnisse vorgesehen ist (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 19. April 2005, IX R 15/04).


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