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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.05.2007 |
| Aktenzeichen: | X R 33/04 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 30.01.2004 |
| Aktenzeichen: | 11 K 1638/02 E |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Verlust
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Beruht die Entscheidung zur Neugründung eines Gewerbebetriebs im Wesentlichen auf den persönlichen Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen, so sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde er insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen können.
Als betriebsspezifische Anlaufzeit bis zum Erforderlichwerden größerer Korrektur und Umstrukturierungsmaßnahmen wird ein Zeitraum von weniger als fünf Jahren nur im Ausnahmefall in Betracht kommen.

