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Quelle:

Art des Dokuments: Information
Datum: 20.04.2007
Aktenzeichen: Newsletter Familienleistungsausgleich 04/2007-3

Schlagzeile:

Bei Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes muss das Kindergeld ab 2007 schriftlich neu beantragt werden

Schlagworte:

Antrag, Kindergeld, Neuantrag, Schriftform, Volljährigkeit

Wichtig f�r:

Familien

Kurzkommentar:



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