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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 11.07.2007 |
| Aktenzeichen: | 1 K 2789/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Bruchteilsgemeinschaft, Darlehen, Eigentumswohnung, Finanzierung, Mietwohnung, Schuldzinsen, Werbungskosten
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Wichtig für: |
Vermieter
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 52/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Schuldzinsenabzug nach Teilveräußerung einer Mietwohnung: Stellen Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer Mietwohnung auch nach Veräußerung des Hälfteanteils der Wohnung an die Ehefrau noch in voller Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, wenn das Darlehen geringer valutiert als die Anschaffungskosten des nicht veräußerten Hälfteanteils der weiterhin – nunmehr allerdings vom Kläger und seiner Ehefrau als Bruchteilsgemeinschaft – vermieteten Wohnung? Versagung des vollen Werbungskostenabzugs als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 11.7.2007 (1 K 2789/05)

