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Quelle: |
Verwaltungsgericht Frankfurt/M. |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.01.2007 |
| Aktenzeichen: | 7 E 631/06 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Abschiebung, Assoziation, Aufenthaltsrecht, EWG-Türkei, Umgangsrecht
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
1. Zum Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf nachträgliche Befristung der Wirkungen ihrer Abschiebung wegen Verkennung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts.
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2. Die gesetzgeberischen Wertungen des § 6 Abs 1 Satz 3 SGB VIII zum Umgangsrecht sind als öffentlicher Belang auch im Rahmen einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung (hier bei der Entscheidung der Befristung der Wirkungen einer Abschiebung) zu berücksichtigen.

