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Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 27.09.2006 |
| Aktenzeichen: | 1 K 1794/03 |
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Schlagzeile: |
Zeitanteilige Aufteilung des Pflegepauschbetrag, wenn mehrere Personen den Patienten in zeitlich unterschiedlichem Umfang pflegen
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Schlagworte: |
Aufteilung, Pflegepauschbetrag
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 34/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Ist nach § 33b Abs. 6 Satz 5 EStG eine zeitanteilige Aufteilung des Pflegepauschbetrages möglich, wenn mehrere Personen den Patienten in zeitlich unterschiedlichem Umfang pflegen (hier: Tochter pflegte die Mutter 3 Monate zusammen mit der Schwester, dann alleine)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33b Abs 6 S 5
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 27.9.2006 (1 K 1794/03)

