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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.05.2007
Aktenzeichen: VI R 37/05

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.03.2005
Aktenzeichen: 1 K 10920/03

Schlagzeile:

Freiwillige Sonderzahlungen an Arbeitnehmer eines konzernverbundenen Unternehmens sind keine steuerfreien Trinkgelder

Schlagworte:

Arbeitslohn, Dritter, Sonderzahlung, Steuerbefreiung, Trinkgeld

Wichtig f�r:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:



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