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Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.02.2007 |
| Aktenzeichen: | 4 K 2345/02 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Aufgabegewinn, Auflösung, Negatives Kapitalkonto, Verlust, verrechenbare Verluste, Verrechenbarer Verlust
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 17/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Ist einem früheren Kommanditisten einer beendeten Personengesellschaft ein Aufgabegewinn aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das durch verrechenbare Verluste entstanden ist, zuzurechnen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15a Abs 1; EStG § 52 Abs 33; EStG § 16 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 23.2.2007 (4 K 2345/02)

