|
Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 11.12.2006 |
| Aktenzeichen: | 16 K 284/04 |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Ankaufsrecht, Bemessungsgrundlage, Entgelt, Entgeltlicher Verzicht, Grunderwerbsteuer, Grundstück, Schadenersatz, Verzicht
|
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
|
Kurzkommentar2: |
Der entgeltliche Verzicht auf ein Ankaufsrecht für ein Grundstück unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 54/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: V R 20/07) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Unterliegt das Entgelt für den Verzicht auf ein Ankaufsrecht für ein Grundstück der Umsatzsteuer?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 10 Abs 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 11.12.2006 (16 K 284/04)

