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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 12.04.2007 |
| Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7316/07/0002 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Durch Artikel 8 Nr. 1 Buchst. a bzw. Buchst. b des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft sind § 15a Abs. 3 bzw. Abs. 4 UStG geändert worden. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Das Bundesfinanzministerium regelt anhand von Beispielen die Anwendung der neuen Vorschriften.
Die Neuregelungen sind auf alle nach dem 31. Dezember 2006 bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.
Die Neuregelungen sind auf alle nach dem 31. Dezember 2006 bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.

