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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 24.11.2006 |
| Aktenzeichen: | III B 57/06 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Attest, Augenlidkorrektur, Augenoperation, Außergewöhnliche Belastung, Fettabsaugung, Krankheit
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Kosten für eine operative Fettabsaugung und die Behandlung herabgesunkener Augenlider sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein vor der Behandlung erstelltes amtsärztliches Gutachten nachgewiesen wird.

