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Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 12.11.2004 |
| Aktenzeichen: | 9 U 123/04 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Auffahren, Dunkelheit, Fahrlässigkeit
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer bei Dunkelheit auf einen gut erkennbaren wegen eines Vorunfalls auf einem kombinierten Auf-/Abfahrtstreifen einer Bundesautobahn stehenden Pkw auffährt, begründet nicht schon den Vorwurf eines grob fahrlässigen Fahrfehlers

