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 Quelle:  | 
Bundesministerium der Finanzen | 
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben | 
| Datum: | 14.02.2007 | 
| Aktenzeichen: | IV C 3 - S 2256 - 12/07 | 
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 Schlagzeile:  | 
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 Schlagworte:  | 
Nichtanwendungserlass, Spekulation, Veräußerungsgeschäft, Verlustverrechnung, Verrechenbarkeit
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 Wichtig für:  | 
Alle Steuerzahler
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 Kurzkommentar2:  | 
Zur Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) nimmt das Bundesfinanzministerium in seinem BMF-Schreiben Stellung. Konkret geht es um die Anwendung des BFH-Urteils vom 22. September 2005 (Aktenzeichen IX R 21/04). Das Urteil ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (sog. Nichtanwendungserlass). Bei der Verlustverrechnung findet weiterhin Randziffer 42 des BMF-Schreibens vom 5. Oktober 2000 (Aktenzeichen IV C 3 - S 2256 - 263/00) Anwendung.
Hintergrund: Der BFH vertritt im Urteil vom 22. September 2005 die Auffassung, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr ihrer Verrechnung zu entscheiden sei. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift hierfür nicht vor.

