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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 14.02.2007 |
| Aktenzeichen: | IV C 3 - S 2256 - 12/07 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Nichtanwendungserlass, Spekulation, Veräußerungsgeschäft, Verlustverrechnung, Verrechenbarkeit
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Zur Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) nimmt das Bundesfinanzministerium in seinem BMF-Schreiben Stellung. Konkret geht es um die Anwendung des BFH-Urteils vom 22. September 2005 (Aktenzeichen IX R 21/04). Das Urteil ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (sog. Nichtanwendungserlass). Bei der Verlustverrechnung findet weiterhin Randziffer 42 des BMF-Schreibens vom 5. Oktober 2000 (Aktenzeichen IV C 3 - S 2256 - 263/00) Anwendung.
Hintergrund: Der BFH vertritt im Urteil vom 22. September 2005 die Auffassung, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr ihrer Verrechnung zu entscheiden sei. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift hierfür nicht vor.

