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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.01.2007
Aktenzeichen: VI R 8/05

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.09.2004
Aktenzeichen: 1 K 170/03

Schlagzeile:

Schlagworte:

Arzt, Auslandsreise, Berufliche Veranlassung, Fachkongress, Fortbildung, Kongress, Reisekosten, Tagung, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.


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