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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 29.01.2007 |
| Aktenzeichen: | 14 V 4485/06 |
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Schlagzeile: |
Ein-Prozent-Regelung ist auch bei zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzten Leasingfahrzeugen anwendbar
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Schlagworte: |
Ein-Prozent-Regelung, Firmenwagen, Leasingfahrzeug
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Finanzgericht Köln nimmt zur Frage Stellung, ob und unter welchen Voraussetzungen für ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Leasingfahrzeug (PKW) der private Nutzungswert nach der Ein-Prozent-Regelung angesetzt und abgegolten werden kann.
Bitte beachten: Die Problematik betrifft ausschließlich die Jahre bis einschließlich 2005.

