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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 14.12.2006 |
| Aktenzeichen: | IV R 57/05 |
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Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 31.08.2005 |
| Aktenzeichen: | 2 K 306/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Außerordentliche Einkünfte, Freiberufler, Mehrjährige Tätigkeit, Steuerermäßigung, Tarifermäßigung
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Wichtig für: |
Freiberufler
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Kurzkommentar2: |
Die Annahme außerordentlicher Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzt voraus, dass die Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten eine Progressionswirkung typischerweise erwarten lässt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit – hier eines Freiberuflers – aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung zusammengeballt zufließt.

