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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 23.10.2006
Aktenzeichen: 1 Ws 422/06

Schlagzeile:

Schlagworte:

Aufforderung, Mubahala, Straftaten, Verwünschung

Wichtig für:

Kurzkommentar2:

Kein hinreichender Tatverdacht eines öffentlichen Aufforderns zu Straftaten, wenn in einem Internet-Forum in der äußeren Form eines Gebets ("Mubahala") die Bestrafung eines Islamkritikers vom "allmächtigen Schöpfer" erfleht wird.


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