|
Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 05.10.2006 |
| Aktenzeichen: | IV 292/2003 |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Eigene Wohnzwecke, Familienwohnheim, Schenkungsteuer, Steuerbefreiung, Vermietung, Wohnrecht
|
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
|
Kurzkommentar2: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 69/06 (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Liegt eine steuerbefreite Zuwendung eines eigengenutzten Familienwohnheims im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG vor, wenn ein geringe Fläche des übertragenen Objekts fremdvermietet ist und eine weitere in dem Objekt vorhandene abgeschlossene Wohnung von den Eltern des Übernehmers aufgrund eines dinglichen Nutzungsrechts bewohnt wird? Kann ggf. die Steuerbefreiung anteilig gewährt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4a; ErbStR R 43 Abs 1 S 6
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 5.10.2006 (IV 292/2003)

