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Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 21.09.2006 |
| Aktenzeichen: | 10 U 4/06 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Betriebsprämie, Landpacht, Rückgabepflicht
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Der Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche ist bei Beendigung des Pachtverhältnisses ohne eine abweichende Vereinbarung nicht zu einer (unentgeltlichen) Übertragung von Betriebsprämien-Zahlungsansprüchen auf den Verpächter oder von diesem benannte Nachfolgepächter verpflichtet.

