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Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 26.09.2006 |
| Aktenzeichen: | 4 W 178/06 |
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Schlagzeile: |
Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, ausgenommene Forderung.
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Schlagworte: |
Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Bei der Klage auf Feststellung, dass dem Insolvenzgläubiger ein Anspruch aus einer vorsätzlich begangen unerlaubten Handlung des Schuldners zusteht, ist der Streitwert nicht auf den vollen Nennwert der - im übrigen auch vom Schuldner unbestrittenen - Forderung festzusetzen, vielmehr muss ein Abschlag gemacht werden, den der Senat mit 75 % für angemessen hält.

