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Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 15.06.2006 |
| Aktenzeichen: | 8 U 26/06 |
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Schlagzeile: |
Unwirksamkeit einer Bedingungsanpassungsklausel in Bedingungen der Privaten Krankenversicherung
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Schlagworte: |
Bedingungsanpassungsklause, Privaten Krankenversicherun, Unwirksamkeit
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
1. Die Regelung in § 18 Abs. 1 d) MB/KK 94, die dem Versicherer in dem dort beschriebenen Verfahren eine Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen u. a. bei Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erlaubt, verstößt gegen § 307 Abs. 2 Ziff. 1 BGB, weil sie mit Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 178 g Abs. 3 VVG) nicht zu vereinbaren ist.
2. Die Bestimmung stellt ferner eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und verstößt deshalb auch gegen § 307 Abs. 1 BGB.
3. § 18 Abs. 4 MB/KK 94, der dem Versicherer bei Auslegungszweifeln von Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Änderungsmöglichkeit einräumt, verstößt gegen § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 1 i. V. m. § 305 c Abs. 2 BGB.

