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Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 05.04.2006 |
| Aktenzeichen: | 1 Ws 177/06 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Honorargruppe, Sachgebiet, Sachverständigenvergütung
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Wird eine sachverständige Leistung in einem Gebiet erbracht, das in der Anlage zu § 9 Abs. 1 JVEG nicht enthalten ist, kommt nicht in Betracht, die erbrachte Leistung einem inhaltlich vergleichbaren oder ähnlichen Sachgebiet entsprechend zuzuordnen. Die Vergütung bemisst sich dann vielmehr an § 9 Abs. 2 Satz 2 JVEG

