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Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 19.07.2006 |
| Aktenzeichen: | 13 K 163/04 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
außergewöhnliche Belastung, Mobilfunk, Mobilfunkwellen
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen sind nur als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn die konkrete Gesundheitsgefährdung durch ein vor der Beseitigungsmaßnahme erstelltes amtliches technisches Gutachten und amtsärtzliches Zeugnis belegt worden sind.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

