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Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 24.01.2006 |
| Aktenzeichen: | 10 UF 190/05 |
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Schlagzeile: |
Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt
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Schlagworte: |
nachehelicher Unterhalt, Unterhalt, Versorgungsausgleich
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Ein Anspruch auf Altersunterhalt (§ 1571 BGB) besteht nicht, wenn der während der Ehe wirtschaftlich stärkere Ehegatte erst aufgrund des Versorgungsausgleichs unterhaltsbedürftig wird, aber nicht mit einem Rechtsmittel gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich eine Kürzung des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587 c BGB geltend gemacht hat.

