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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.1989
Aktenzeichen: VIII R 266/84

Schlagzeile:

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar2:

Die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil zum Verkauf bestimmte Wohngebäude vom Verkäufer mit seiner Familie vorübergehend bewohnt werden.


Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.


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