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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.10.1969 |
| Aktenzeichen: | I R 61/68 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte
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Kurzkommentar2: |
Betreibt ein Steuerpflichtiger – durch Anregung, Aufstellung von Entwürfen und aktive Verfolgung der inhaltlich von ihm bestimmten Pläne (als Entwürfe) – die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde, so liegt in der dem Bebauungsplan entsprechenden Parzellierung einer zum Verkauf vorgesehenen Grundstücksfläche und in der anschließenden Veräußerung von Grundstücken nach Maßgabe dieses Planes die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch den Steuerpflichtigen.
Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

