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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.11.2005
Aktenzeichen: V R 56/02

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.05.2002
Aktenzeichen: 5 K 1734/97 H (U)

Schlagzeile:

Schlagworte:

Abzugsverfahren, Bauleistungen, Haftung, Lieferungen, Umsatzsteuer, Unternehmer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Der Empfänger einer im Erhebungsgebiet (jetzt: Inland) steuerpflichtigen Werklieferung eines nicht im Erhebungsgebiet (jetzt: Ausland) ansässigen Unternehmers hatte nach § 18 Abs. 8 UStG 1980 i.V.m. §§ 51 Abs. 2, 54 UStDV 1980 die Umsatzsteuer auch dann einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen, wenn er die Werklieferung nicht für sein Unternehmen, sondern für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezogen hatte.


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