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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.02.2006
Aktenzeichen: VI R 92/04

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.10.2004
Aktenzeichen: 8 K 1587/03

Schlagzeile:

Schlagworte:

Arbeitslohn, Gegenwertzahlung, Versorgungsanstalt, Zufluss, Zukunftssicherung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar2:

Durch die Zahlung des Gegenwerts beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu.


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