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Quelle: |
Europäischer Gerichtshof (EuGH) |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 21.02.2006 |
| Aktenzeichen: | C-152/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ausland, Progressionsvorbehalt, Vermietung
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Wichtig für: |
Vermieter
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Kurzkommentar2: |
Es verstößt gegen EU-Recht, dass Verluste aus der Vermietung von Immobilien im EU-Ausland bei der Steuer in Deutschland im Rahmen des sog. negativen Progressionsvorbehalts – also bei der Berechnung des Steuersatzes – nicht zu berücksichtigen sind.
Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Bedenken des Bundesfinanzhofs (Az: I R 13/02). Allerdings ließen es die EuGH-Richter aus verfahrensrechtlichen Gründen offen, ob eine Verrechnung mit anderen Einkünften in Deutschland – bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage – vorgenommen werden darf.

