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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 14.02.2006 |
| Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7100 - 2/06 |
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Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Saatgut
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
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Kurzkommentar2: |
Das Bundesfinanzministerium regelt die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Zahlungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut. Insbesondere geht es um die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen.
Das Bundesfinanzministerium regelt die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Zahlungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut. Insbesondere geht es um die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen.
Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen zu berücksichtigen.

