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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 30.12.2005 |
| Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2341 - 13/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitslohn, Kaufkraftzuschläge
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Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge entsprechend ergänzt (Stand: 01.01.2006).
Hinweis: Die schwarz-rote Bundesregierung plant die Streichung der steuerfreien Auslandszuschläge (sog. Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs nach § 3 Nr. 64 EStG). Voraussichtlich soll diese Änderung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 verabschiedet werden.

