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Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 04.11.2004 |
| Aktenzeichen: | VII 362/2001 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Besondere Umstände, Kindergeld, Pflegekind
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 44/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2005):
Kann bei fast volljährigen Personen ein Pflegekindschaftsverhältnis unabhängig vom Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden? Erfolgte die Aufnahme in den Haushalt der Klägerin nicht als "Kind", sondern wegen der Liebesbeziehung zur 15-jährigen Tochter der Klägerin?
Verfahrensmangel?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Sonstige Person
EStG § 63 Abs 1 Nr 1; EStG § 32 Abs 1 Nr 2; EStG § 64 Abs 2 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 4.11.2004 (VII 362/2001)
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.07.2006, Aktenzeichen III R 44/05 (durcherkannt).

