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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 01.08.2005 |
| Aktenzeichen: | I 189/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Anschaffung, Ehegatten, Eigenheimzulage, Finanzgerichtsordnung, Vorläufiger Rechtsschutz, Zwangsversteigerung
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses, wenn der ausdrücklich als vorsorglich zur Fristwahrung bezeichnete Antrag mit der Bitte um eine fast zweimonatige Frist zur Begründung gestellt wird und der Antragsteller unmittelbar ab Stellung des Antrags nicht mehr erreichbar ist, da sonst eine im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes grundsätzlich nicht zu gewährende langfristige Begründungsfrist zu erzwingen wäre.

