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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2005
Aktenzeichen: IX R 7/05

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2003
Aktenzeichen: 13 K 175/98

Schlagzeile:

Schlagworte:

Arbeitslohn, Direktversicherung, Zufluss, Zukunftssicherungsleistungen

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.


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