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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 19.07.2005 |
| Aktenzeichen: | 9 K 1884/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Steueramnestie, Steuerhinterziehung, Strafbefreiung, Vorerwerb, Zusammenrechnung
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen II R 40/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind die im Rahmen der Steueramnestie innerhalb des Amnestiezeitraums strafbefreiend nacherklärten Schenkungen als frühere Erwerbe mit späteren Erwerben nach § 14 ErbStG zusammenzurechnen? Bewirkt § 8 Abs. 1 Satz 1 StraBEG nur, dass eine Zusammenrechnung mit früheren Erwerben nicht erfolgt, weil die Steuer erloschen ist? Ist eine Zusammenrechnung der nacherklärten Erwerbe mit späteren Erwerben dadurch aber nicht ausgeschlossen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 14; StraBEG § 8 Abs 1 S 1

