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Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 30.06.2005 |
| Aktenzeichen: | 1 K 141/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Werden gelegentlich auch betriebliche Geschäftsvorfälle über ein vorwiegend für private Zwecke eingerichtetes Konto abgewickelt, sind die privaten Kontounterlagen im Rahmen einer Betriebsprüfung vorzulegen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

