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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.05.2005
Aktenzeichen: I R 103/04

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2004
Aktenzeichen: 6 K 2695/02

Schlagzeile:

Schlagworte:

Beweislast, Fristenkontrollbuch, Nachweis, Verwaltungsakt, Zugang

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Bestreitet ein Steuerberater, den Steuerbescheid eines Mandanten erhalten zu haben, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 auch dann widerlegt, wenn er kein Fristenkontrollbuch führt, sofern nicht weitere Indizien für den Zugang des Bescheides sprechen.


- Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH


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