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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 07.04.2005
Aktenzeichen: I B 140/04

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.07.2004
Aktenzeichen: 6 K 3238/02 H

Schlagzeile:

Schlagworte:

Haftung

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar2:

Es ist nicht klärungsbedürftig, dass der Erlass eines Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheids für bestimmte Monate eines Kalenderjahres nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil für vorausgegangene Monate desselben Jahres ebenfalls ein solcher Bescheid ergangen war und dieser Bescheid nicht aufgehoben oder geändert werden kann.


- Auslegung eines Haftungsbescheids anhand eines Betriebsprüfungsberichtes


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