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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.05.2005
Aktenzeichen: VI R 40/04

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.07.2004
Aktenzeichen: 8 K 4370/03

Schlagzeile:

Schlagworte:

Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Öffentliche Verkehrsmittel, Vergleichsberechnung

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Autofahrer, Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen benutzten öffentlichen Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, wenn er für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht.


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