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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 11.05.2005 |
| Aktenzeichen: | VI R 40/04 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 09.07.2004 |
| Aktenzeichen: | 8 K 4370/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Öffentliche Verkehrsmittel, Vergleichsberechnung
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Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Autofahrer, Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen benutzten öffentlichen Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, wenn er für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht.

