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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
| Datum: | 04.02.2005 |
| Aktenzeichen: | I 239/04 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Kindergeld, Rückforderung, Weiterleitung
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Gegen den Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO kann eine Weiterleitung des Kindergeldes an den Berechtigten selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn die tatsächliche Weiterleitung zwar feststeht, der Berechtigte sich aber weigert, eine entsprechende Erklärung des nach der DA-FamEStG vorgesehenen Inhalts gegenüber der Familienkasse abzugeben.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

