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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.01.2005 |
| Aktenzeichen: | IV R 14/03 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 13.06.2001 |
| Aktenzeichen: | 2 K 9160/97 F |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Betriebsaufspaltung, Konkurs, Teilbetrieb, Teilbetriebsaufgabe, Teilbetriebsveräußerung, Verpachtungsbetrieb
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Erwirbt nach Begründung einer Betriebsaufspaltung die Besitzpersonengesellschaft einen Teil des Betriebs von der Betriebsgesellschaft zurück, um ihn selbst fortzuführen, kann die Grundstücksverwaltung ein Teilbetrieb der bisherigen Besitzgesellschaft sein. Ein von dem zurückerworbenen operativen Betrieb genutztes Grundstück der Besitzgesellschaft wird dann mit dem Rückerwerb wesentliche Betriebsgrundlage dieses Teilbetriebs.
Die Veräußerung aller Grundstücke des grundstücksverwaltenden Teilbetriebs an verschiedene Erwerber stellt eine Aufgabe dieses Teilbetriebs dar. Der dabei erzielte Gewinn ist jedenfalls dann tarifbegünstigt, wenn auch das zuvor in den operativen Teilbetrieb übergegangene Grundstück zeitgleich veräußert wird.

