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Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 18.02.2005 |
| Aktenzeichen: | 18 K 4607/03 E |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Es verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn ein Steuerpflichtiger im Rahmen eines zuvor gefassten Gesamtplanes vom Finanzamt erst eine steuererhöhende Änderung verlangt, um sodann deren Beseitigung durch das Gericht betreiben zu können, mit dem Ziel, letztlich wieder so besteuert zu werden wie im ursprünglichen Bescheid. Ein solches Verhalten ist nicht vom individuellen Rechtsschutzinteresse getragen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

