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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 04.11.2004 |
| Aktenzeichen: | IV R 63/02 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.09.2002 |
| Aktenzeichen: | 15 K 8068/98 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Künstlerische Tätigkeit, Restaurator, Wissenschaftliche Tätigkeit
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Die Tätigkeit eines an einer Hochschule ausgebildeten Restaurators kann wissenschaftlich i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG sein, soweit sie sich auf die Erstellung von Gutachten und Veröffentlichungen beschränkt.
Die Tätigkeit eines Restaurators ist dann künstlerisch i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn sie ein Kunstwerk betrifft, dessen Beschädigung ein solches Ausmaß aufweist, dass seine Wiederherstellung eine eigenschöpferische Leistung des Restaurators erfordert.

