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Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.06.2004 |
| Aktenzeichen: | 13 K 482/02 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Berufsausbildung, Hochschule, Kindergeld, Vollzeiterwerbstätigkeit
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 56/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Befindet sich ein an der Universität immatrikuliertes volljähriges Kind, das das Studium nicht mehr ernsthaft betreibt und nunmehr einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, kindergeldrechtlich in Berufsausbildung?

