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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.06.2004
Aktenzeichen: XI R 55/03

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.07.2003
Aktenzeichen: 2 K 1081/99 E

Schlagzeile:

Schlagworte:

Abfindung, Entschädigung, Manteltarifvertrag, Vorruhestandsgeld, Wahlrecht

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar2:

Vorruhestandsgelder, die aufgrund eines Manteltarifvertrages vereinbart werden, sind Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. eitraum, ist allerdings mangels Zusammenballung eine begünstigte Besteuerung der Gesamtentschädigung zu versagen.


Erstreckt sich die Zahlung der Vorruhestandsgelder über mehr als einen Veranlagungsz


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