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Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 02.09.2003 |
| Aktenzeichen: | 2 K 1263/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Pensionszusage, Schriftform, Verdeckte Gewinnausschüttung
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Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 75/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Erfüllt eine Pensionszusage nur dann das Schriftformerfordernis i.S. des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie Gegenstand einer sowohl vom Pensionsverpflichteten (Arbeitgeber) als auch vom Pensionsberechtigten (Arbeitnehmer) unterzeichneten schriftlichen Erklärung ist?

