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Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.06.2004 |
| Aktenzeichen: | 7 K 7147/02 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Betriebsausgabe, Reisekosten, Verdeckte Gewinnausschüttung
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Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 86/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Können die Kosten für Reisen des Gesellschaftergeschäftsführers einer in der Immobilienbranche tätigen Kapitalgesellschaft nach Hongkong, Shanghai, Kapstadt und Buenos Aires zur Kundenakquirierung (weitere deutsche Reiseteilnehmer aus der Immobilienbranche) als Betriebsausgaben bei der Kapitalgesellschaft berücksichtigt werden oder liegen aufgrund der touristischen Ausgestaltung der Reisen verdeckte Gewinnausschüttungen an den Gesellschaftergeschäftsführer vor?

