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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2004
Aktenzeichen: 6 K 1105/01

Schlagzeile:

Sterbegeldumlagen der Rechtsanwaltskammer sind keine Betriebsausgaben

Schlagworte:

Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Sterbegeld, Umlagen

Wichtig f�r:

Kurzkommentar:




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